Parodie und Satire
Rz. 9
Bei der Parodie ist die Erkennbarkeit des benutzten Werks gewollt. Wichtig ist aber, dass die Wesenszüge des Originals in den Hintergrund treten (verblassen) und eine neue geistige Schöpfung (Werk) entsteht. Hierzu ist ein thematischer Abstand zum benutzten Werk erforderlich (antithematische Behandlung des benutzten Werks) (BGH 20.03.2003 - I ZR 117/00).
Zur Frage der freien Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie siehe BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91; Asterix, Alcolix.
Zur Feststellung, ob eine freie Benutzung nach
§ 24 UrhG@ vorliegt, ist ein Werkvergleich zwischen benutztem Werk und neuem Werk erforderlich (siehe Werkvergleich,
Rz.3).
<< Rz. 8 ||
Rz. 10 >>