Remix
Rz. 7
Bei einem Remix wird ein mehrspuriges Musikstück verändert. Die Veränderung erfolgt durch die Veränderung der vorhandenen Tonspuren, z.B. Neuabmischung eines Originalwerks als Disco-Version durch Veränderung des Rythmuses, Klangs, Tempos.
Für eine Veränderung ist keine Einwilligung des Urhebers des Originalwerkes erforderlich, wenn die Veränderung als eine freie Benutzung des Werks angesehen werden kann (siehe freie Benutzung).
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