Einzelfälle
Rz. 5
- Zeitung -
Die Zeitung ist eine Sammlung von Beiträgen und Daten. Diese Elemente bestehen unabhängig voneinander. Der Aussagegehalt der einzelnen Beiträgen erschließt sich nicht erst im Zusammenhang mit dem ganzen Zeitungsinhalt. Die Auswahl oder Anordnung der Elemente hat Gestaltungshöhe. Die Zeitung ist daher ein Sammelwerk.
- Telefonbuch -
Das Telefonbuch ist eine Sammlung von Daten mit einem Ordnungssystem. Die Sammlung ist kein Sammelwerk und deshalb auch kein Datenbankwerk, weil es am schöpferischen Inhalt fehlt (keine individuelle Auswahl wegen vollständiger Auflistung aller angemeldeten Telefonnummern, keine individuelle Gestaltung wegen alphabetischer Ordnung der Namen). Das Telefonbuch ist eine Datenbank ( BGHZ 141, 329).Gleiches gilt regelmäßig für das Adressbuch und ein Pressearchiv.
- Pressearchiv -
Die Sammlung allen Beiträgen in Zeitungen ist eine Datenbank und kein Datenbankwerk. Eine solche Sammlung enthält zwar ein Ordnungssystem und ein Zugriff auf einzelne Elemente der Sammlung ist auch möglich, aber bei der Sammlung aller Beiträge einer Zeitung fehlt es am Gestaltungsspielraum (individuellen Auswahl der Elemente fehlt).
- Liederbuch -
Zusammenstellung von Musikstücken ist ein Sammelwerk, wenn Auswahl oder Anordnung der Musikstücke als individuelle Schöpfung anzusehen ist z.B. Liederauswahl erfolgt nach bestimmten Auswahlkriterien (bestimmte Weihnachtslieder). Mehr dazu oben bei >> Sammelwerk.
- Handbuch für den Sachgebrauch -
In einem Handbuch für den Sachgebrauch sind idR Gebrauchsanweisungen in mehreren Kapiteln zusammengefasst, die unabhängig voneinander bestehen. Der Aussagegehalt der einzelnen Gebrauchsanweisungen erschließt sich nicht erst im Zusammenhang mit dem ganzen Buchinhalt. Das Handbuch ist daher kein geschlossenes Schriftwerk (z.B. wie Roman).
Das Handbuch für den Sachgebrauch kann ein Sammelwerk, Datenbankwerk oder Datenbank sein.
Die Sammlung von Gebrauchsanweisungen ist ein Sammelwerk, wenn Auswahl, Anordnung oder Gestaltung (Bilder) der Beschreibungen als individuelle Schöpfung anzusehen ist. Enthält ein Sammelwerk (Sammlung mit individuellem Charakter) zusätzlich ein Ordnungssystem und ist ein Zugriff auf einzelne Elemente möglich, wird eine individuelle Sammlung zu einem Datenbankwerk.
Fehlt der Sammlung von Gebrauchsanweisungen der individuelle Charakter, liegt kein Sammelwerk und somit auch kein Datenbankwerk vor. Übrig bleibt eine Datenbank.
- Gedichttitelliste -
Die Zusammenstellung von Gedichttiteln in einer Liste ist ein Sammelwerk, wenn die Auswahl der Titel als individuelle Schöpfung anzusehen ist z.B. wenn die Auswahlkriterien auf einem individuellen Konzept basieren. Nach dem BGH sind weitere Kriterien (z.B. Qualität und bestimmte ästhetische Werte der Sammlung) nicht erforderlich (BGH 24.5 2007 - I ZR 130/ 04). Was für die Liste von Gedichttiteln gilt, sollte auch für eine Linksammlung auf einer Website gelten.
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