Künstler
Rz. 11
Beim Künstler gilt das Schöpfungsprinzip. Der Künstler ist der Schaffende, nicht der Produzent oder Auftraggeber.
Da der Filmhersteller nicht der Urheber eines Filmwerkes ist, gibt es die Regelung des
§ 94 UrhG@. Danach hat der Filmhersteller das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen.
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