Werkarten
Rz. 2
Werkarten sind unterschiedliche geistige Leistungen, wie Schriftwerke, Reden, Computerprogramme.
Das Urhebergesetz will nicht jede Werkart schützen, sondern nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Zu den geschützten Werken (geistigen Leistungen) gehören insbesondere Schriftwerke, Computerprogramme, Lichtbildwerke, Werke der Musik, bildenden Kunst, angewandten Kunst (
§ 2 Abs. 1 UrhG@).
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