Lichtbildwerke
Rz. 2
Lichtbildwerke sind Fotos (stehende Bilder) bzw. Aufnahmen mit individuellem Charakter.
Das Foto kann eine gewisse Gestaltungshöhe haben, durch die Auswahl des Aufnahmeorts, eines bestimmten Objektivs sowie durch die Wahl von Blende und Zeit sowie weiteren Feineinstellungen (siehe
Lichtbildwerke).
Die Gestaltungshöhe kann sich auch durch das vom Fotografen geschaffene Bildmotiv ergeben (s.u. Nachahmung und Motivschutz).
Der Fotograf hat als Urheber das Recht zu entscheiden, ob und wie er sein Werk veröffentlicht.
Die Rechte des Urhebers können in
Urheberpersönlichkeitsrechte und
Verwertungsrechte unterschieden werden.
Nach dem Gesetz stehen die Verwertungsrechte dem Urheber zu. Der Urheber kann die Nutzung des Werks auch Dritten überlassen (siehe
Nutzungsrechte).
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