Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die Urkunde ist ein in Schriftzeichen
verkörperte Gedankenerklärung.
Enthält das Schriftstück ein Recht und ist zur Ausübung des Rechts der Besitz der Urkunde erforderlich, dann ist die Urkunde zugleich ein Wertpapier (siehe
Wertpapier).
Echt ist eine Urkunde dann, wenn sie von der Person stammt, welche die Urkunde ausgestellt hat.
Urkunden sind z.B. die
Inhaberpapiere und
Namenspapiere. Sie haben gemeinsam, dass sie eine verkörperte Gedankenerklärung enthalten.
Es gibt öffentliche Urkunden (von Behörden, Notaren) und Privaturkunden.
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Rz. 2 >>