jura-basic (Urkunde Gedankenerkl��rung) - Grundwissen
   
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Urkunde

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Die Urkunde ist ein in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung.

Enthält das Schriftstück ein Recht und ist zur Ausübung des Rechts der Besitz der Urkunde erforderlich, dann ist die Urkunde zugleich ein Wertpapier (siehe Wertpapier).

Echt ist eine Urkunde dann, wenn sie von der Person stammt, welche die Urkunde ausgestellt hat.

Urkunden sind z.B. die Inhaberpapiere und Namenspapiere. Sie haben gemeinsam, dass sie eine verkörperte Gedankenerklärung enthalten.

Es gibt öffentliche Urkunden (von Behörden, Notaren) und Privaturkunden.


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000591 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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