Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Das Schuldverhältnis ist ein
Rechtsverhältnis. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen
Gläubiger und
Schuldner.
Ein Schuldverhältnis kann durch einen Vertrag entstehen (vgl.
§ 311 Abs. 1 BGB@) und begründet Pflichten für den Schuldner.
Beispiel: Durch den Kaufvertrag entsteht eine rechtliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer nach
§ 433 BGB@.
Der Begriff des Schuldverhältnisses wird im BGB vom Gesetzgeber nicht einheitlich verwendet.
Mit Schuldverhältnis kann gemeint sein
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Rz. 2 >>