Darlehensverhältnis
Rz. 3
Das Darlehensverhältnis entsteht durch den
Darlehensvertrag und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
Soweit im Darlehensvertrag ein Lebenssachverhalt nicht geregelt ist, regeln gesetzliche Vorschriften die rechtlich Beziehung zwischen dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer (siehe
Darlehensverhältnis).
Das Darlehensverhältnis ist ein
Dauerschuldverhältnis und kann befristet oder unbefristet sein.
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