Verlängerungsklauseln
Rz. 5
Ein
Zeitvertrag endet mit Ablauf der bestimmten Zeit, sofern er nicht verlängert wird.
Die Voraussetzungen einer Verlängerung können bei Vertragsschluss vereinbart werden (sog. Verlängerungsklausel).
Die Verlängerung der Laufzeit kann ausdrücklich vereinbart werden oder in AGB geregelt sein (siehe Laufzeitverlängerung,
Rz.6).
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Rz. 6 >>