Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Rz. 12
Der Verkäufer ist zur Lieferung einer fehlerfreien Sache verpflichtet (
§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB@). Erst mit der Leistung einer mangelfreien Sache hat der Schuldner seine Leistungspflicht erfüllt. Solange dies nicht der Fall ist, liegt eine Pflichtverletzung vor, z.B. bei der Lieferung einer Sache mit einem Sachmangel.
Nach
§ 437 Nr. 3 BGB@ kann der Käufer Schadensersatz nach
§ 280 BGB@ verlangen (siehe
Schadensersatz).
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