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Vertrag (Gegenseitiger Vertrag)

Ein gegenseitiger Vertrag ist ein Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Leistung und Gegenleistung stehen sich gegenüber, z.B. der Arbeitsleistung steht die Geldleistung gegenüber.

Gegenseitige Verträge sind beispielsweise:

Bei den o.g. Verträgen besteht die Gegenleistung in der Geldleistung.

Beim Tauschvertrag besteht die Gegenleistung nicht in Geld, sondern in etwas anderem z.B. Sache.

Gegenseitige Verträge werden auch als Austauschverträge bezeichnet. Ein gegenseitiger Vertrag ist ein Austauschvertrag, da Leistung und Gegenleistung ausgetauscht werden, z.B. der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag und ein Austauschvertrag (siehe Austauschvertrag).

Kein gegenseitiger Vertrag ist der Leihvertrag, da der Sachübergabe keine Gegenleistung gegenübersteht (siehe Leihvertrag).

Kann bei einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil seine vertragliche Leistungspflicht nicht erfüllen, dann braucht der andere Vertragspartner nicht zu leisten. Er kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrags geltend machen (siehe Einrede des nicht erfüllten Vertrags).

Dokument-Nr. 000965 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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