Das Rechtsverhältnis regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen.
Rechtsverhältnisse sind z.B. das
Eigentumsverhältnis,
Schuldverhältnis.
Das Schuldverhältnis kann unterteilt werden in die unterschiedlichen Schuldverhältnisse, z.B.
Arbeitsverhältnis,
Mietverhältnis.
Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist weiter als der Begriff des Schuldverhältnisses. Im Gegensatz zum Schuldverhältnis erfasst das Rechtsverhältnis auch das Eigentumsverhältnis.