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Wertpapiere (Namenspapiere)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Namenspapiere (Rektapapiere) sind Wertpapiere.

Ein Namenspapier enthält den Namen des Berechtigten. Der Namensträger kann das in der Urkunde (Wertpapier) verbriefte Recht geltend machen.

Das Namenspapier wird auch Rektapapier genannt, weil nur der direkt (rekta) Benannte als Berechtigter gilt.

Namenspapiere sind Hypothekenbriefe und Grundschuldbriefe.

Eine befreiende Leistung an jeden Inhaber der Urkunde ist ausgeschlossen.

Der Name ist für die Geltendmachung des verbrieften Rechts von Bedeutung (anders z.B. beim Inhaberpapier).

Von dem Namenspapier ist das Namenspapier mit Inhaberklausel (sog. Legitimationspapier) zu unterscheiden (siehe Legitimationspapier).


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000590 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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