Insolvenz
Rz. 21
Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person oder Gesellschaft eröffnet werden.
Haben die Vertragsparteien einen Kaufvertrag geschlossen und wird vor der Erfüllung des Vertrags ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers oder Käufers eröffnet, dann ist Insolvenzrecht zu beachten.
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