Laufzeit
Rz. 2
Beim befristeten Arbeitsvertrag ist die vertragliche Laufzeit zeitlich begrenzt.
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann
- kalendermäßig bestimmt sein oder
- sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung
ergeben (
§ 3 Abs. 1 TzBfG@).
Für die Vereinbarung über die Befristung (Laufzeit) des Arbeitsvertrags ist die
Schriftform erforderlich (siehe Schriftform,
Rz.5).
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