Folgen unwirksamer Befristung
Rz. 7
Ist die vereinbarte Befristung unwirksam, dann gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (
§ 16 Satz 1 TzBfG@).
Will der Arbeitnehmer vor Gericht geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (
§ 17 TzBfG@).
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