Mindestkapital
Rz. 36
Ein Mindestkapital in einer bestimmten Höhe ist für die OHG nicht erforderlich, da alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Bei einer Eröffnungsbilanz kann das Eigenkapital 1,00 EUR oder weniger betragen (siehe Kapitalanteil,
Rz.20).
Die Gewinnbeteiligung und Stimmrechte bestimmen sich nicht nach Kapitalhöhe, sondern nach Köpfen.
Die Gesellschafter können ihre Einlage in Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen erbringen.
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