Besteuerung
Rz. 37
Eine Personengesellschaft ist nicht einkommensteuerpflichtig, aber gewerbesteuerpflichtig.
Bei einer Personengesellschaft werden die erzielten Einkünfte einkommensteuerlich nicht der Gesellschaft, sondern den Gesellschaftern zugerechnet. Daher erfolgt die Besteuerung der Ergebnisse der Personengesellschaft bei den Gesellschaftern.
Jeder Gesellschafter hat eine Einkommensteuererklärung zu machen und seine Gewinnanteile in die Erklärung einzutragen. Zuvor muss der Gewinn der OHG durch den Jahresabschluss festgestellt werden.
Von der Einkommensteuer ist die Gewerbesteuer zu unterscheiden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb im Inland (
§ 2 Abs. 1 GewStG@), sofern er nicht nach
§ 3 GewStG@ von der Gewerbesteuer befreit ist. Die OHG ist nicht befreit, sie ist gewerbesteuerpflichtig.
Die Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Details zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer, siehe
Personengesellschaften
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