Gesellschaftsvertrag
Die Kommanditgesellschaft (KG) entsteht durch Gesellschaftsvertrag.
Im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss bei der KG der Betrieb auf ein Handelsgewerbe gerichtet sein.
Da das KG-Recht ansonsten zum Gesellschaftsvertrag schweigt, gilt GbR-Recht
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