Verwaltungsrechte
Rz. 15
Zu den Verwaltungsrechten der Gesellschafter gehören die Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft.
Die Geschäftsführung ist die interne Verwaltung der Gesellschaft (siehe Geschäftsführung,
Rz.16).
Die Vertretung umfasst alle Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich Veräußerung von Grundstücken (siehe Vertretung,
Rz.17).
Ein Gesellschafter, der von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist hat bestimmte Kontrollrechte (siehe Kontrollrechte,
Rz.19).
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