Liquidation
Rz. 27
Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt (
§ 145 HGB@).
Die Liquidation erfolgt durch Liquidatoren (
§ 146 HGB@). Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Liquidation durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren.
Die Liquidatoren sind zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (
§ 148 HGB@).
Die Liquidatoren haben laufende Geschäfte zu beenden, Forderungen einzuziehen, Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen (siehe
Liquidation).
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