Gesellschaftsanteil
Rz. 33
Der Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters ist der Anteil an der Gesellschaft und begründet (verkörpert) die Mitgliedschaftsrechte (Gesellschafterrechte).
Zu den Gesellschafterrechten gehören die Vermögensrechte (Anspruch auf Gewinnauszahlung) und die Verwaltungsrechte, wie das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung (siehe Verwaltungsrechte,
Rz.15).
Vom Gesellschaftsanteil ist der Kapitalanteil eines Gesellschafters zu unterscheiden. Der Kapitalanteil enthält kein Recht, er enthält eine Zahl (z.B. aktuelle Einlage als Geldbetrag = Eigenkapital des Gesellschafters). Das Verhältnis der Kapitalanteile zueinander, ergibt die Beteiligungsquote (Verhältniszahl) am Gesellschaftsvermögen. Der Kapitalanteil dient als Rechengröße (siehe Kapitalanteil,
Rz.20).
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