jura-basic (OHGxx Gesellschafterliste) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Gesellschafterliste

Rz. 6

Das Handelsregister hat eine Gesellschafterliste der Gesellschafter. Die Gesellschafterliste enthält eine Liste mit den Gesellschaftern der eingetragenen Gesellschaft.

Die Anmeldung der OHG zur Eintragung ins Handelsregister hat nach § 106 Abs. 2 HGB@ insbesondere zu enthalten

  • den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters und

  • die Vertretungsmacht der Gesellschafter

Aus dem Handelsregister ist der Wohnort, aber nicht die Anschrift eines Gesellschafters erkennbar

Die Anschrift eines Gesellschafter kann aus dem Melderegister erfahren werden, da Name, Wohnort und Geburtsdatum aus dem Handelsregister bekannt sind.

Änderungen im Gesellschafterbestand sind anzumelden (§ 107 HGB@). Die Liste muss dem aktuellen Gesellschafterbestand entsprechen.

Weitere Details zur Gesellschafterliste (siehe Handelsregister).


<< Rz. 5 || Rz. 7 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000351 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...