Gesellschafterliste
Rz. 6
Das Handelsregister hat eine Gesellschafterliste der Gesellschafter. Die Gesellschafterliste enthält eine Liste mit den Gesellschaftern der eingetragenen Gesellschaft.
Die Anmeldung der OHG zur Eintragung ins Handelsregister hat nach
§ 106 Abs. 2 HGB@ insbesondere zu enthalten
- den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters und
- die Vertretungsmacht der Gesellschafter
Aus dem Handelsregister ist der Wohnort, aber nicht die Anschrift eines Gesellschafters erkennbar
Die Anschrift eines Gesellschafter kann aus dem Melderegister erfahren werden, da Name, Wohnort und Geburtsdatum aus dem Handelsregister bekannt sind.
Änderungen im Gesellschafterbestand sind anzumelden (
§ 107 HGB@). Die Liste muss dem aktuellen Gesellschafterbestand entsprechen.
Weitere Details zur Gesellschafterliste (siehe
Handelsregister).
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