Jahresabschlüsse
Rz. 12
Einzelkaufleute haben zwar eine Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, aber nicht die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, wie Kapitalgesellschaften.
Kapitalgesellschaften haben ihre Jahresabschlüsse offenzulegen (
§ 325 Abs. 1 HGB@).
Dokumente der Rechnungslegung sind nicht wie bisher beim Handelsregister (2006), sondern seit dem 01.01.2007 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers abzugeben. Im elektronischen Bundesanzeiger können sie eingesehen werden (siehe Bundesanzeiger,
Rz.16).
Sämtliche veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten werden auch im Unternehmensregister geführt (siehe Unternehmensregister,
Rz.15).
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