Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (vgl.
§ 14 Abs. 1 UStG@). Die Rechnung erstellt der Schuldner der Leistung, z.B. der Verkäufer einer Sache.
Die Rechnung ist eine gegliederte Aufstellung über einen Geldbetrag für eine Leistung (z.B. Dienstleistung, Werkleistung, Sachleistung). Sie enthält Angaben über den Aussteller und Empfänger (z.B. Adresse, Firma), die Leistung (z.B. Datum, Art, Menge, Einzelpreis), die Zahlungsmodalitäten (z.B. Bankverbindung, Zahlungsbedingungen).
Eine Rechnung enthält eine Zahlungsaufforderung. Die Zahlungsaufforderung wird meistens aus einem zuvor geschlossenen Vertrag abgeleitet (z.B. aus dem Kaufvertrag nach
§ 433 BGB@).
Im Geschäftsverkehr dient die Rechnung
- als Begründung für den Verzug, da der Schuldner einer Entgeltforderung auch ohne Mahnung in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet (vgl. § 286 Abs. 3 BGB@).
- als Buchungsbeleg für die Buchführung.
- für den Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), wenn die Rechnung die Pflichtangaben nach § 14 UStG@ enthält.
Die Rechnung kann in
Papierform oder elektronische Form übermittelt werden. Für eine elektronische Rechnung ist nach dem Umsatzsteuerrecht die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Dies gilt insbesondere für Rechnungsempfänger, die Unternehmer sind (
elektronische Rechnungen).
Gegenüber einer Privatperson (
Verbraucher) muss der Unternehmer weder umsatzsteuerrechtlich noch zivilrechtlich eine Rechnung ausstellen (Details siehe Rechnungsstellung,
Rz.12).
Eine Rechnung ohne Zahlungsaufforderung ist eine
Proformarechnung.
Bei einer Rechnung zur Vorauszahlung (vereinbarter Vorkasse) muss die Vorauszahlung aus der Rechnung erkennbar sein (siehe Vorkasse,
Rz.9).
Im Rahmen einer Rechnung sind nachstehende Themen von Bedeutung (siehe Inhaltsübersicht), insbesondere
- Zahlungsaufforderung (siehe Zahlungsaufforderung, Rz.2)
- Inhalt (siehe Inhalt, Rz.4)
- Lieferdatum (siehe Lieferdatum, Rz.5)
- Fälligkeit (siehe Fälligkeit, Rz.6)
- Zahlungsziel (siehe Zahlungsziel, Rz.8)
- Vorkasse (siehe Vorkasse, Rz.9)
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Rz. 2 >>