Das Leihverhältnis entsteht durch den
Leihvertrag und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien. Es ist ein
Schuldverhältnis.
Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
Soweit im Leihvertrag ein Lebenssachverhalt nicht geregelt ist, regeln gesetzliche Vorschriften die rechtlichen Beziehung zwischen den Parteien.
Das Leihverhältnis ist zugleich ein Dauerschuldverhältnis, da das vertragliche Verhältnis auf Dauer angelegt ist (siehe
Dauerschuldverhältnis).