Begriff und Bedeutung
Beim
Kaufvertrag über Sachen ist zu unterscheiden zwischen
In beiden Fällen erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises über eine Finanzierungshilfe.
Beim
Teilzahlungsgeschäft erfolgt die Finanzierungshilfe zwischen Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer räumt dem Käufer statt der sofortigen Kaufpreiszahlung das Recht zur Teilzahlung (Ratenzahlung) ein.
Beim
finanzierten Kauf schließt der Käufer zwei Verträge (Kaufvertrag und Darlehensvertrag), die eng miteinander verbunden sind (sog. verbundene Verträge im Sinne von
§ 358 Abs. 3 BGB@).
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