Abgrenzung zur Schenkung
Rz. 21
Im Gegensatz zur Leihe setzt die
Schenkung eine Vermögensminderung beim Schenker voraus.
Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (Leihe) ist mangels endgültige Vermögensminderung beim Verleiher keine Schenkung, sondern ein Leihvertrag, z.B. ist ein Vertrag, der die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit zum Inhalt hat, ein Leihvertrag und keine Schenkung. Er bedarf nicht der für Schenkungsversprechen nötigen Form (BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80, siehe Leitsatz).
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