Anschlussfinanzierung
Rz. 3
Dient das Darlehen der Anschlussfinanzierung, dann benötigt der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag nicht mit Vertragsschluss, sondern erst später.
Für den Darlehensnehmer kann es aber günstig sein, schon viel früher ein Darlehensvertrag zu schließen, um sich den günstigen Zinssatz bei Vertragsschluss für die Zukunft zu sichern.
In der Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem Laufzeitbeginn des Darlehens fallen keine Bereitstellungszinsen an, da das Geld noch nicht auf Abruf bereit stehen muss (siehe
Bereitstellungszinsen).
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