Einleitung
Rz. 1
Die Patronatserklärung ist keine Bürgschaft.
Bei der
Bürgschaft steht die Sicherung einer fremden Schuld im Vordergrund. Der Bürge sichert den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner. Bei der Patronatserklärung wird kein Anspruch gesichert.
Bei der Patronatserklärung verspricht der Patronat gegenüber dem Gläubiger eines Dritten ein bestimmtes Verhalten z.B. Kreditsicherung, Liquiditätsausstattung, Zusage zum Verlustausgleich.
Bei der Patronatserklärung wird unterschieden zwischen
- weicher Patronatserklärung
- harter Patronatserklärung
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Rz. 2 >>