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Leistung (Leistungshandlungen)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Die Leistungshandlung ist eine zweckgerichtet Handlung. Sie ist auf die Erfüllung der Leistungspflicht (Herbeiführung des Leistungserfolgs) gerichtet.

Beispiele: Bei einem Vertrag ist die Vertragserfüllung der Leistungserfolg. Die Handlungen, die zur Vertragserfüllung führen sind die Leistungshandlungen. Leistungshandlungen können Sachleistungen, Werkleistungen, Arbeitsleistungen oder Geldleistungen sein. Der Schuldner hat diese Handlungen am richtigen Ort, zur richtigen Zeit (z.B. vereinbarten Zeit) und vollständig vorzunehmen.

Mit der Vornahme einer Leistungshandlung kann der Leistungserfolg herbeigeführten werden. Der Eintritt des Leistungserfolgs (Erfüllung der Leistungspflicht) kann aber trotz Leistungshandlung ausbleiben.

Beispiel: Bei einer Geldschuld führt die Zahlung nicht zum Leistungserfolg, wenn der Gläubiger den Betrag nicht behalten darf (siehe Erfüllung).

Die Leistungshandlung ist bei nachstehenden Themen von Bedeutung

  • Leistung

  • Leistungsort

  • Leistungserfolg

  • Unmöglichkeit der Leistung


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000139 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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