Emissionsvertrag zw. Kartenausgeber u. Karteninhaber
Rz. 3
Durch den Emissionsvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Kartenausgeber und Karteninhaber geregelt (Deckungsverhältnis), insbesondere die Bedingungen für die Kreditkartennutzung.
Nach dem BGH ist der Vertrag zwischen einem Kreditkartenherausgeber und einem Karteninhaber ein entgeltlicher
Geschäftsbesorgungsvertrag iSd
§ 675 Abs. 1 BGB@, durch den sich der Kreditkartenherausgeber verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Karteninhabers bei den Vertragsunternehmen zu tilgen (BGH, 24. September 2002 - XI ZR 420/01, unter II. 1).
Kommt der Kreditkartenherausgeber dieser Verpflichtung nach, steht ihm ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Karteninhaber zu (BGH aaO unter II. 1).
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