jura-basic (Kreditkarte Einleitung) - Grundwissen
   
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Geldverkehr (Kredit, Kreditkarte)

Einleitung

Rz. 1

Eine Kreditkarte ist eine Karte zur Bezahlung von Geldschulden, z.B. aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.

Die Kreditkarte ist eine Zahlkarte.

Ihren Namen hat die Zahlkarte von ihrer Funktion.

Die Kreditkarte gewährt dem Karteninhaber regelmäßig einen Kredit, weil bei der Bezahlung mit der Kreditkarte das Konto des Kreditkarteninhabers nicht sofort belastet wird. Der Zahlbetrag wird zunächst von der Kreditkartengesellschaft beglichen.

Die Kreditkartengesellschaft sammelt die anfallenden Zahlbeträge (Kreditkartenumsätze) und rechnete einmal im Monat ab. Erst nach der Rechnungsstellung wird das Girokonto des Karteninhabers belastet.

Bis zur Abrechnung und Belastung des Kontos gewährt der Kartenausgeber dem Karteninhaber einen Kredit. Vnn seiner Rechtsnatur ist der Kreditkartenvertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag.


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000429 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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