Hauptforderung
Rz. 4
Die Hauptforderung ist die Forderung, die der Gläubiger gegen den Schuldner geltend macht und gegen die der Schuldner (Aufrechnende) aufrechnen möchte. Die Hauptforderung gehört dem anderen Teil, dem die Aufrechnung zu erklären ist ((vgl.
§ 388 BGB@)
Der Aufrechnende kann seine Forderung gegen die Hauptforderung nicht aufrechnen, z.B.
- wenn die Forderung des Aufrechnungsgegners unpfändbar ist (§ 394 BGB@),
- wenn sie aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt (§ 393 BGB@). Dadurch soll beispielsweise der Geschädigte (Gläubiger) eine Geldleistung vom Schädiger erhalten, ohne dass der Schädiger (Schuldner) aufrechnen kann.
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