Vertragsabschlussklauseln
Rz. 4
Im Gegensatz zu den Vertragsklauseln, die den Inhalt des Vertrags regeln, enthalten Vertragsabschlussklauseln Regelungen über den Abschluss des Vertrags. Dogmatisch sind Vertragsabschlussklauseln keine AGB, da der Vertrag noch nicht besteht.
Der Gesetzgeber stellt die Vertragsabschlussklauseln mit den Vertragsklauseln gleich, z.B Annahmefrist nach
§ 308 Nr. 1 BGB@.
<< Rz. 3 ||
Rz. 5 >>