Sonderfall Banken
Rz. 6
Verstößt der Forderungsverkauf gegen das Bankgeheimnis?
Der BGH hat klargestellt, dass der Verkauf eines Darlehens ohne Zustimmung des Kunden grundsätzlich wirksam ist. Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen (BGH 22.02.07, XI ZR 195/05). Eine besondere Differenzierung in so genannte notleidende und stets bediente Kredite machte der BGH nicht.
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