Allgemeines
Das Arbeitsverhältnis regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. |
Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den
Arbeitsvertrag. Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen (z.B. BUrlG, ArbZG) und begründet eine persönliche Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit) des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.
Abhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrags, kann unterschieden werden:
- normale Arbeitsverhältnisse
- besondere Arbeitsverhältnisse
Kommt das Arbeitsverhältnis nicht durch einen Arbeitsvertrag zustande, dann liegt kein Arbeitsverhältnis vor, z.B. bei der Beschäftigung von Beamten.
(© jura-basic.de)
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