Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die Produkthaftung ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Geschütze Rechtsgüter sind Personen und Sachen (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG).
Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- oder Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann (§ 3 Abs. 1 ProdHaftG).
Bei einer Sachbeschädigung besteht die Haftung nicht für das fehlerhafte Produkt, sondern nur für eine andere beschädigte Sache. Diese andere Sache muss privat genutzt werden (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG).
Das ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige
Gefährdungshaftung.
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