Begriff und Bedeutung
Aufgrund des
Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (
§ 433 Abs. 2 BGB@).
Beim Kauf von einem Unternehmer ist im angebotenen Preis auch die Umsatzsteuer (sog. Mehrwertsteuer) enthalten, sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Beim Kauf einer Sache von einer Privatperson fällt keine Umsatzsteuer an, da nur ein Unternehmer für seine Leistungen umsatzsteuerpflichtig ist (siehe
Kaufpreis).
Kurzübersicht über die Hauptpflichten des Käufers:
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