Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Durch den
Kaufvertrag ist der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet (
§ 433 Abs. 2 BGB@).
Beim Kauf von einem Unternehmer fällt neben dem vereinbarten Kaufpreis zusätzlich die Umsatzsteuer an, sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt. Beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson fällt keine Umsatzsteuer (siehe
Kaufpreis).
Bestimmt sich der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware, stellt sich die Frage, ob das Brutto- oder Nettogewicht für den Kaufpreis maßgebend ist (siehe Kaufpreis ohne Verpackung,
Rz.5).
Zur Bezahlung des Kaufpreises gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. Barzahlung, Überweisung, Lastschriftverfahren, Bezahlung mit der Kreditkarte (siehe
Kaufpreiszahlung).
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Rz. 2 >>