Fremdwährung
Rz. 13
Fremdwährungsschulden sind Geldschulden, die auf eine andere Währung als Euro lauten. Bei einer Fremdwährungsschuld ist
§ 244 BGB@ zu beachten. Danach kann eine Rechnung in Fremdwährungsschuld, die im Inland zu bezahlen ist, grundsätzlich auch in Euro erfolgen (siehe
Fremdwährung).
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