Schuldverhältnis
Rz. 2
Bereits zum Zeitpunkt der Vertragsanbahnung entsteht kraft Gesetz ein Schuldverhältnis.
Es entsteht zwar kein Schuldverhältnis mit Leistungspflichten, aber es entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis mit Schutzpflichten (siehe Schutzpflichten,
Rz.3).
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