Vertragsanbahnung
Rz. 2
Den konkreten Vertragsverhandlungen geht eine Vertragsanbahnung voran.
Eine Vertragsanbahnung liegt beispielsweise vor, wenn der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte und Rechtsgüter gewährt. Konkrete Vertragsverhandlungen über den Preis oder die Leistungszeit werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht geführt.
Beispiel: Bei einem Autokauf geht den konkreten Vertragsverhandlungen über Preis und Leistungszeit die Probefahrt voraus.
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