Kaufpreiszahlung
Rz. 2
Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet (=Geldschuld). Der Käufer muss die Zahlung grundsätzlich mit Bargeld (Münzen, Geldscheine) leisten.
Gibt der Verkäufer auf seinen Briefen oder Rechnungen eine Bankverbindung an, kann der Käufer seine Geldschuld auch durch Buchgeld (Überweisung) begleichen.
Möglich ist auch die Bezahlung im Rahmen des Lastschriftverfahrens oder per Kreditkarte (siehe
Kaufpreiszahlung)
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