Einleitung
Ein Vertrag erfordert übereinstimmende Willenserklärungen, das sind
Angebot und Annahme (siehe
Vertragsschluss).
Im Aufstellen eines Warenautomaten (z.B. Zigarettenautomat, Getränkeautomat) oder einer Zapfsäule liegt regelmäßig ein Angebot an jedermann vor. Das Angebot enthält die Bedingung, die Ware muss vorhanden sein, der Mechanismus funktioniert,der Automat wird ordnungsgemäß bedient.
Fehlt es an einer diesen Bedingungen, dann ist das Angebot noch nicht annahmefähig. Es ist noch nicht wirksam. Wird der Warenautomat beispielsweise mit Falschgeld bedient, dann liegt kein wirksames Angebot vor, da es am Bedingungseintritt (ordnungsgemäße Bedienung) fehlt.
Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein wirksames Angebot vorliegt und der Warenautomat ordnungsgemäß bedient wird
Es ist zu unterscheiden zwischen Vertragsschluss