Schuldverhältnis
Rz. 3
Bereits die Phase bis zum Vertragsschluss begründet ein Schuldverhältnis, das vorvertragliche Schuldverhältnis. Es entsteht kraft Gesetz mit Beginn der Vertragsverhandlungen und begründet Schutzpflichten. Inhalt und Umfang der vorvertraglicher Schutzpflichten sind nicht für alle Schuldverhältnisse gleich. Sie hängen vom Zweck des Schuldverhältnisses ab (siehe vorvertragliches
Schuldverhältnis).
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