Inzahlungnahme
Rz. 10
Die Inzahlungnahme ist ein Erfüllungsersatz. Insbesondere beim Autokauf erfolgt oft Inzahlungnahme.
Statt den vollen Kaufpreis zu bezahlten, gibt der Käufer seine gebrauchte Sache dem Händler in die Hand. Der vereinbarte Altwagenwert wird auf den Kaufpreis der zu erwerbenden Sache angerechnet.
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