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Markenrecht (Markenverwendung als Sachhinweis) Begriff und Bedeutung
Dritte dürfen eine Marke im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Verwendungszwecke auch ohne Erlaubnis des Markeninhabers benutzen.
Der Inhaber einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung hat nach § 23 MarkenG@ nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
- die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen (siehe Sachangaben),
- die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist (siehe Ersatzteile und Zubehör).
(© jura-basic.de) Haben Sie Grundwissen? Haben Sie juristisches Grundwissen? Siehe Aufgaben, bei denen allgemeines Rechtswissen gefragt ist ( Aufgaben) Haben Sie juristische Kenntnisse im Kaufrecht? Siehe Verständnisfrage (Aufgaben) zum Kaufrecht ( Aufgaben) | Verzug ohne Verschulden? Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein ( Details). | Mahnbescheid und Inkasso Inkassounternehmen erwerben von Gläubigern (z.B. Verkäufern) deren Forderungen. Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit seine Schuld nicht, kann das Inkassounternehmen bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen (siehe Details). | Thema des Monats (Montagsauto und Rücktritt) Wann ist ein Auto ein Montagsauto? Kann der Käufer eines Montagsautos vom Vertrag zurücktreten? Nähere Informationen, siehe Details | Sind Sie Existenzgründer? Informationen für Existenzgründer von jura-basic.de (siehe Details). | Vertrag, Rund um den Vertragsschluss Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus.
Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details). | Fragen zu Vertragsverhandlungen? Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht.
Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details). | Handelsvertreter oder Makler? Ob ein gewerblicher Vermittler rechtlich ein Handelsvertreter oder Makler ist, ist abhängig von kleinen Details (siehe Details). | Themen für Selbständige und Manager 1. Für Selbständige hat jura-basic.de juristische Fachthemen zusammengestellt,
z.B. Fachthemen ausgesucht für Arbeitgeber, Handelsvertreter, Urheber Existenzgründer, Privatlehrer, Freiberufler Journalisten und andere Personengruppen, siehe ( Details) 2. Manager: siehe Recht und Managemant | Wichtige Begriffe im Arbeitsrechts Begriffe im Arbeitsrecht sind Begriffe, die gewöhnlich im Arbeitsrecht verwendet werden (siehe weiter). | Checkliste für Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag enthält verschiedene Vertragspunkte. jura-basic hat eine Checkliste für den Arbeitsvertrag erstellt (siehe Details). | Fragen zum Arbeitsverhältnis? Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zur Krankheit, zur Kündigung, zum Urlaub oder zur Arbeitszeit (insbesondere Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Umkleidezeiten, Überstunden, Wegezeiten), dann siehe Details. |
Hinweise
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Seite aktualisiert: 15.01.2012, Copyright 2019... |
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