Schutzdauer
Rz. 7
Der Schutz von Namensrechten und somit von Unternehmenskennzeichen (
§ 5 Abs. 2 MarkenG@) dauert so lange, wie die Unternehmenskennzeichen tatsächlich geführt werden. Sobald die Bezeichnung aufgegeben oder das Unternehmen endgültig eingestellt wird, endet auch das Schutzrecht (BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/01).
Beispiel: In das Unternehmen mit dem Zeichen "Seicom" in der Firma, tritt eine andere Gesellschaft ein und der Name "Seicom" wird aufgegeben. Mit der endgültigen Aufgabe der Firma ist in der Regel auch der Verlust des aus dem Firmenschlagwort gebildeten Unternehmenskennzeichens verbunden (BGH aaO, Leitsatz).
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